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   BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14   

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https://dejure.org/2015,8772
BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14 (https://dejure.org/2015,8772)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2015 - 3 AZR 37/14 (https://dejure.org/2015,8772)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 3 AZR 37/14 (https://dejure.org/2015,8772)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners; konzerninterne Verrechnungspreisabrede

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - konzerninterne Verrechnungspreisabrede

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG
    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - konzerninterne Verrechnungspreisabrede

  • IWW

    § 258 ZPO, § ... 259 ZPO, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BetrAVG, §§ 1a, 2 bis 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27, 28 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB, § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 30c Abs. 4 BetrAVG, § 286 Abs. 1, § 288 BGB, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - konzerninterne Verrechnungspreisabrede

  • bag-urteil.com

    Betriebsrentenanpassung

  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - konzerninterne Verrechnungspreisabrede

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Anpassung der Betriebsrente

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsrentenanpassung im Konzern: Keine fiktive Betrachtung bei konzerninterner Verrechnungspreisabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - konzerninterne Verrechnungspreisabrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 704
  • BB 2015, 1137
  • BB 2015, 2106
  • DB 2015, 1534
  • NZA-RR 2015, 318
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel drei Jahren ausgewertet werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 19; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 39) .

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 20; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 41 mwN) .

    Ein Konzern ist lediglich eine wirtschaftliche Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit und kann demnach nicht Schuldner der Betriebsrentenanpassung sein (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 21; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 54) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 23; 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 30) .

    Der Risikozuschlag beträgt 2 % (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13 - Rn. 38 ff.; 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 24; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 43 mwN) .

    Darüber hinaus sind wirtschaftliche Daten, die auf Entwicklungen oder Umständen beruhen, die nicht fortwirken und sich voraussichtlich nicht wiederholen werden, in der Regel nicht repräsentativ für die weitere Ertragslage und deshalb regelmäßig bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 27; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 43 mwN) .

    Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sind zu addieren und anschließend zu halbieren (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 28; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 37 mwN, BAGE 139, 252) .

    Auch diese Erträge bleiben bei der Ermittlung des erzielten Betriebsergebnisses außer Betracht (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 30; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel drei Jahren ausgewertet werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 19; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 39) .

    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (vgl. BAG 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 51; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 71 mwN) .

    Beide Berechnungsfaktoren sind ausgehend von dem in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Zahlenwerk zu bestimmen (vgl. BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 42 mwN) .

    Darüber hinaus sind wirtschaftliche Daten, die auf Entwicklungen oder Umständen beruhen, die nicht fortwirken und sich voraussichtlich nicht wiederholen werden, in der Regel nicht repräsentativ für die weitere Ertragslage und deshalb regelmäßig bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 27; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 20; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 41 mwN) .

    Ein Konzern ist lediglich eine wirtschaftliche Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit und kann demnach nicht Schuldner der Betriebsrentenanpassung sein (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 21; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 54) .

    Der Risikozuschlag beträgt 2 % (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13 - Rn. 38 ff.; 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 24; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sind zu addieren und anschließend zu halbieren (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 28; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 37 mwN, BAGE 139, 252) .

    Der sich danach ergebende Wert ist sodann in einem dritten Rechenschritt ins Verhältnis zu setzen zum Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat vor dem Anpassungsstichtag (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 25, BAGE 139, 252) .

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Anders verhält es sich hingegen bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag; diese sind beim erzielten Betriebsergebnis nicht zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 44 mwN) .

    Auch diese Erträge bleiben bei der Ermittlung des erzielten Betriebsergebnisses außer Betracht (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 30; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Der Versorgungsschuldner ist auf der einen Seite nicht schon dann zur Anpassung der Betriebsrenten verpflichtet, wenn einzelne Einkünfte den Umfang der Anpassungslast übersteigen (vgl. etwa BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 56) .

    Im Unterschied zum Ergebnis der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" entstammen sie Sondereffekten, die im Vorfeld in aller Regel nicht vorhersehbar waren und die in ihrer Höhe auch für die Zukunft nicht kalkulierbar sind (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 44 mwN) , weshalb sie sich als Prognosegrundlage für die künftige Leistungsfähigkeit nicht eignen.

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 11 mwN; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 18, BAGE 142, 116; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49 mwN) .

    Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvorträge und Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 55 mwN) .

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (vgl. BAG 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 51; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 71 mwN) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 23; 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 30) .

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Diese Rechtsprechung hat der Senat zudem mit Urteilen vom 23. Mai 2000 (- 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe) , vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe) sowie vom 18. Februar 2003 (- 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72) dahin konkretisiert, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Versorgungsschuldners, von der auch die Sicherung der Arbeitsplätze abhänge, nicht gefährdet werden dürfe.
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 74/03

    Bilanzmäßige Behandlung einer Ausgleichszahlung für entgangenen Gewinn

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14
    Nach überwiegender Auffassung sind darunter Erträge zu verstehen, die ungewöhnlich in der Art, selten im Vorkommen und von einiger materieller Bedeutung sind (BGH 21. Januar 2004 - VIII ZR 74/03 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 116/13

    Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 9 Sa 33/13

    Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 344/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Für die Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers sind grundsätzlich nur die Gegebenheiten dieses Tages und die dem Arbeitgeber an diesem Tag zur Verfügung stehenden Informationen zu berücksichtigen (vgl. statt vieler: BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 23; 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 27; 10. Februar 2015 - 3 AZR 37/14 - Rn. 28) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse -

    Bei derartigen Leistungen können grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 37/14 - Rn 17).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2015 - 12 Sa 132/15

    Kriterien für die Anpassung der Betriebsrente

    Für die Beurteilung der Frage, ob die wirtschaftliche Lage einer Anpassung der Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. BAG 18.03.2014 - 3 AZR 899/11, juris Rn. 19 ff.; BAG 15.04.2014 - 3 AZR 51/12, juris Rn. 18 ff.; BAG 10.02.2015, a.a.O., Rn. 27 ff; BAG 10.03.2015 - 3 AZR 739/13, a.a.O., Rn. 16 ff.) von folgenden Grundsätzen auszugehen:.

    Nach den oben dargestellten Grundsätzen sind derartige Daten für die Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (vgl. nur BAG 10.02.2015 - 3 AZR 37/14, NZA-RR 2015, 318, 321, Rn. 36 mwN).

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 343/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Für die Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers sind grundsätzlich nur die Gegebenheiten dieses Tages und die dem Arbeitgeber an diesem Tag zur Verfügung stehenden Informationen zu berücksichtigen (vgl. statt vieler BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 23; 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 27; 10. Februar 2015 - 3 AZR 37/14 - Rn. 28) .
  • LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12

    Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung der Anpassung einer Betriebsrente in

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistungen entziehen (vgl. etwa BAG 10.02.2015 - 3 AZR 37/14 - Rn. 17; 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 50/15

    Betriebsrentenanpassung

    Für die Beurteilung der Frage, ob die wirtschaftliche Lage einer Anpassung der Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. BAG 18.03.2014 - 3 AZR 899/11, juris Rn. 19 ff.; BAG 15.04.2014 - 3 AZR 51/12, juris Rn. 18 ff.; BAG 10.02.2015, a.a.O., Rn. 27 ff; BAG 10.03.2015 - 3 AZR 739/13, a.a.O., Rn. 16 ff.) von folgenden Grundsätzen auszugehen:.

    Nach den oben dargestellten Grundsätzen sind derartige Daten für die Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (vgl. nur BAG 10.02.2015 - 3 AZR 37/14, NZA-RR 2015, 318, 321, Rn. 36 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 361/15

    Betriebsrentenanpassung

    Für die Beurteilung der Frage, ob die wirtschaftliche Lage einer Anpassung der Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. BAG 18.03.2014 - 3 AZR 899/11, juris Rn. 19 ff.; BAG 15.04.2014 - 3 AZR 51/12, juris Rn. 18 ff.; BAG 10.02.2015, a.a.O., Rn. 27 ff; BAG 10.03.2015 - 3 AZR 739/13, a.a.O., Rn. 16 ff.) von folgenden Grundsätzen auszugehen:.

    Nach den oben dargestellten Grundsätzen sind derartige Daten für die Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (vgl. nur BAG 10.02.2015 - 3 AZR 37/14, NZA-RR 2015, 318, 321, Rn. 36 mwN).

  • LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15

    Wirksamkeit einer sog. Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Köln, 19.12.2018 - 11 TaBV 21/18

    Anpassung; Betriebsrentenanwartschaften; Einzelfall; Betriebsvereinbarung

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